Initiative Transparente Zivilgesellschaft
"Wir verpflichten uns zu Transparenz! Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen: was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind."
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Informationen über den Friedenskreis halle e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
- zur Satzung
- allgemeine Angaben zu uns, unseren Zielen und unserem Handlungskodex
- Infos zu unseren Themenfeldern
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
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Unsere Arbeit ist wegen Förderung der internationalen Gesinnung, Tolerenz auf allen Gebieten der Kultur und des Vökerverständigungsgedankens nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Halle-West (Steuer-Nr. 111/142/41703) vom 18.10.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zum Vorstand des Friedenskreis Halle e.V.
- GeschäftsführerInnen sind Christof Starke, Karola Kunkel, Franziska Blath und Christin Ludwig.
- zum Geschäftsstellen-Team
5. Tätigkeitsbericht
- zum Jahresbericht 2021
6. Personalstruktur
- Im Team der Geschäftsstelle sind derzeit (Juni 2020) 24 hauptamtliche Mitarbeitende (Teilzeit) sowie vier Langzeitfreiwillige (FSJ, BFD, weltwärts).
- In den verschiedenen Projekten und Bereichen arbeiten wir mit einer Vielzahl von Honorarkräften zusammen, besonders aus unserem Trainer*innen-Pool. Darüber hinaus sind derzeit mehr als 70 Ehrenamtliche (Stand 2020) im Friedenskreis aktiv.
7. / 8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
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Unsere Arbeit wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeit getragen und finanziert sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen von Stiftungen und Kirchen sowie staatlichen Förderungen. Wir arbeiten bekanntermaßen in den Bereichen FriedensBILDUNG, -DIENSTE und -POLITIK. Natürlich prüfen wir genau, wo wir welche Fördermittel einsetzen können, um unsere inhaltlichen Ansprüche nicht einzuschränken und Unabhängigkeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist beispielsweise unsere friedenspolitische Arbeit unabhängig von staatlichen Fördermitteln und wird weitestgehend ehrenamtlich getragen.
Die öffentlichen Förderungen für unsere einzelnen Projekte sind jeweils auf unsere Internetseite und den Projektmaterialien angegeben. Die Projektzuschüsse müssen jeweils bei den entsprechenden Stellen und Förderprogrammen einzeln beantragt und abgerechnet werden. Die jeweilige intensive Prüfung hat noch nie ernsthafte Beanstandungen bei der Verwaltung und der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel ergeben.
Gegenüber dem Finanzamt müssen wir als Verein für die Anerkennung der Steuerbegünstigung als gemeinnützige Körperschaft und der Berechtigung zur Ausstellung von steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen jeweils komplette Jahresfinanzbilanzen einreichen. Diese Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit wurde uns nach jeweiligen Prüfung in den letzten 25 Jahren immer gewährt.
Ebenfalls sind wir als Verein insbesondere auch unseren Mitgliedern (> 150) gegenüber zur finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dies geschieht in Form eines ausführlichen Berichts auf der Mitgliederversammlung. - Finanzbericht 2020 (im Jahresbericht 2020, S. 60/61), samt Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Der Friedenskreis Halle e.V. ist Mitglied der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden und in vielen Netzwerken organisiert.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- In den Vorjahren gab es keine Einzelspenden über 1.500 EUR. Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, sind damit nicht zu verzeichnen.